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dr. med. dent. Florian Stecher
Ästhetik für Jugendliche

Schönes Lächeln zum Schluss – ästhetische Kieferorthopädie für Jugendliche

Kassenpraxis für Kinder und Jugendliche · Ästhetik als Ergänzung, nicht als Verkaufsgespräch

Lächelnde Jugendliche im Behandlungsstuhl, pinker Akzent

Die Kassenbehandlung bringt die Zähne deines Kindes dorthin, wo sie hingehören. Manchmal bleibt am Ende trotzdem ein Wunsch offen: eine Spange, die im Schulalltag weniger auffällt, eine kleine Unregelmäßigkeit an den Frontzähnen, die nach dem Entfernen der Brackets noch stört, oder – mit 18 – der Wunsch nach helleren Zähnen.

Genau dafür gibt es bei uns die Ästhetik-Schiene. Sie ersetzt die bewährte Behandlung nicht, sondern setzt auf ihr auf. Du entscheidest, ob und wann sie für dein Kind sinnvoll ist – wir sagen dir ehrlich, was sie kostet und was sie leisten kann.

Warum Ästhetik bei uns am Ende steht – und nicht am Anfang

Unsere Praxis behandelt ausschließlich Kinder und Jugendliche, und der Kern unserer Arbeit ist die kieferorthopädische Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse: lose Spange, feste Spange, Frühbehandlung, Retainer. Diese Behandlung folgt einem klaren Ziel – ein Gebiss, das funktioniert, gesund bleibt und in dem die Zähne gerade stehen.

Ästhetische Wünsche gehören für uns an das Ende dieses Weges, aus zwei Gründen. Erstens lässt sich vieles, was Eltern und Jugendliche am Anfang beschäftigt, erst beurteilen, wenn die Zähne in ihrer endgültigen Position stehen. Ob eine Schneidekante wirklich unregelmäßig ist oder nur wegen der Fehlstellung so wirkt, zeigt sich nach dem Entfernen der Brackets. Zweitens wollen wir dich nicht mit Zusatzleistungen konfrontieren, während du dich gerade auf die eigentliche Behandlung einstellst. Die Kassenbehandlung darf nach den Regeln der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ohnehin nicht davon abhängig gemacht werden, ob du Mehrleistungen buchst – und so halten wir es auch in der Beratung.

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Eine Ausnahme sind Keramik-Brackets und Aligner: Sie betreffen die Art der Apparatur und werden deshalb vor Beginn der aktiven Behandlung besprochen. Alles andere – Frontzahnkorrektur, Kantenaufbau, Bleaching ab 18 – ist ein Finish nach abgeschlossener Behandlung.

Unser Anspruch ist bewusst schlicht formuliert: Du gibst dein Kind bei uns ab, und es soll mit einem richtig schönen Lächeln wieder herauskommen. Was auf dem Weg dorthin Kassenleistung ist und was privat bezahlt wird, erfährst du vorher, nicht hinterher.

So fügt sich das Ästhetik-Finish in die Behandlung ein

Die Reihenfolge ist bei uns immer dieselbe. Ästhetik ist der letzte Schritt, nie ein Umweg.

  1. Erstberatung und Behandlungsplan

    Kasse

    Wir untersuchen dein Kind, stufen den Behandlungsbedarf ein (KIG) und besprechen den Plan. Die Erstberatung ist Kassenleistung, eine Überweisung brauchst du nicht. Falls Keramik-Brackets oder Aligner in Frage kommen, sprechen wir jetzt darüber – inklusive Kostenvoranschlag.

  2. Aktive Behandlung

    Kasse, ggf. Mehrkosten für Keramik/Aligner

    Lose und feste Spange, in der Regel eineinhalb bis drei Jahre. Kontrolltermine alle vier bis acht Wochen, nach der Schule, dein Kind kommt gerne auch allein.

  3. Entfernen der Spange und Retention

    Kasse (Retention bis zwei Jahre)

    Die Brackets kommen ab, der Retainer sichert das Ergebnis. Jetzt sehen wir gemeinsam, ob an den Frontzähnen noch etwas zu tun ist.

  4. Ästhetik-Finish

    Privat, nach Kostenvoranschlag

    Frontzahnkorrektur oder Kantenaufbau, in unserer Praxis oder mit unserem Partner-Zahnarzt. Bleaching kommt erst ab 18 in Frage – für viele unserer Patienten also einige Zeit nach dem Ende der Spange.

Was das kostet – und was nicht

Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine Preise, weil jede Behandlung anders ist. Die Logik dahinter ist aber einfach und gilt für alle vier Bausteine:

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Kindern und Jugendlichen unter 18 die kieferorthopädische Behandlung ab KIG 3 – mit der bewährten Standardversorgung, also Metallbrackets und herausnehmbaren Geräten. Ästhetische Alternativen und ein Finish nach Behandlungsende gehören nicht dazu.
  • Keramik-Brackets werden über eine Mehrkostenvereinbarung abgerechnet: Die Kasse zahlt weiter ihren Anteil an der Regelversorgung, du übernimmst die Differenz. Dafür gibt es seit Juli 2023 ein bundesweit einheitliches Formular.
  • Aligner sind für Jugendliche keine Kassenleistung. Bei einem Kassenfall kann die Kasse ihren Anteil an der Regelbehandlung beisteuern, der Rest ist privat; bei KIG 1–2 ist die gesamte Behandlung privat.
  • Frontzahnkorrektur und Bleaching sind Privatleistungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.
  • Privat versicherte Kinder haben oft mehr Spielraum, weil die private Versicherung nicht nach KIG entscheidet. Ob und in welcher Höhe sie Ästhetik erstattet, hängt vom Tarif ab – dazu mehr auf unserer Seite für Privatpatienten.
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In jedem Fall gilt: Kostenvoranschlag nach der Erstberatung. Du bekommst die Zahlen schriftlich, bevor irgendetwas beginnt, und kannst in Ruhe entscheiden. Eine Ästhetik-Leistung abzulehnen hat keinen Einfluss auf die Kassenbehandlung.

Hände mit Handschuhen halten ein Zahnmodell

Für wen die Ästhetik-Schiene gedacht ist

  • Jugendliche ab etwa 12 Jahren

    Keramik-Brackets und Aligner setzen ein bleibendes Gebiss voraus. Bei jüngeren Kindern mit loser Spange stellt sich die Frage noch nicht.

  • Kinder, die zuverlässig mitmachen

    Aligner funktionieren nur, wenn sie fast den ganzen Tag getragen werden. Wir schätzen gemeinsam mit dir ein, ob das realistisch ist – ehrlich, nicht schönfärberisch.

  • Patienten nach abgeschlossener Behandlung

    Frontzahnkorrektur und Kantenaufbau sind ein Finish, keine Alternative zur Spange. Sie kommen erst in Frage, wenn die Zähne stehen.

  • Junge Erwachsene ab 18

    Bleaching bieten wir ausschließlich ab 18 an – häufig für ehemalige Patienten, die nach der Spange auch hellere Zähne möchten.

  • Familien mit Privatversicherung

    Wenn die Versicherung ohne KIG-Grenze erstattet, lassen sich Behandlung und Ästhetik von Anfang an gemeinsam planen.

In unserer Praxis oder mit unserem Partner-Zahnarzt

Kieferorthopädie und Zahnheilkunde sind zwei Fachgebiete. Alles, was die Stellung der Zähne betrifft – Keramik-Brackets, Aligner, Retainer – gehört zu uns als Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie. Der Aufbau einer Schneidekante mit Komposit oder das Aufhellen der Zähne ist dagegen eine zahnärztliche Leistung.

Deshalb findest du auf den Unterseiten die Formulierung „in unserer Praxis oder mit unserem Partner-Zahnarzt“. Sie bedeutet: Wir kümmern uns darum, dass das Finish fachlich richtig, zeitlich passend und mit denselben Ansprüchen erbracht wird wie die Behandlung davor – entweder direkt bei uns oder in enger Abstimmung mit einem Zahnarzt, mit dem wir zusammenarbeiten. Du musst dich nicht selbst um die Suche kümmern, und die Absprache über Zeitpunkt und Umfang läuft über uns.

Privat versichert? Dann lies hier weiter

Für privat versicherte Kinder gelten andere Regeln: keine KIG-Grenze, Abrechnung nach GOZ, Heil- und Kostenplan vorab bei der Versicherung. Wir erklären, wie die Behandlung bei uns abläuft und was du vor dem ersten Termin klären solltest.

Kieferorthopädie für Privatpatienten
Mutter im Beratungsgespräch in der Praxis

Häufige Fragen

Für Eltern
Muss ich eine Ästhetik-Leistung dazubuchen, damit mein Kind bei euch behandelt wird?

Nein. Die Kassenbehandlung ist vollständig und läuft unabhängig davon, ob du dich für Keramik-Brackets, Aligner oder ein Finish entscheidest. Wir sprechen das Thema an, wenn es fachlich passt, und drängen nicht.

Wann sprechen wir über Keramik-Brackets oder Aligner?

Vor Beginn der festen Behandlung, weil sich die Art der Apparatur später nicht einfach wechseln lässt. Du bekommst nach der Erstberatung einen Kostenvoranschlag und kannst in Ruhe entscheiden.

Ist Bleaching auch für Jugendliche möglich?

Nein. Bleaching-Produkte, die über den Handel hinausgehen, dürfen nach der EU-Kosmetik-Verordnung nur von Zahnärzten und nicht bei unter 18-Jährigen angewendet werden. Wir bieten es deshalb ausschließlich ab 18 an – häufig für ehemalige Patienten.

Zahlt die private Krankenversicherung ästhetische Leistungen?

Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife erstatten die kieferorthopädische Behandlung ohne KIG-Grenze, rein ästhetische Leistungen wie Bleaching dagegen meist nicht. Wir stellen dir einen Heil- und Kostenplan aus, den du vorab bei deiner Versicherung einreichen kannst.

Für dich
Fällt mir das mit der Keramik-Spange in der Schule auf?

Weniger als mit Metall, aber ganz unsichtbar ist eine feste Spange nie – der Draht bleibt sichtbar. Wer wirklich möglichst wenig zeigen möchte, schaut sich besser die Aligner an. Wir zeigen dir beides in der Praxis.

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