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dr. med. dent. Florian Stecher
Für privat versicherte Familien

Privatversichert? Kieferorthopädie für dein Kind ohne KIG-Grenzen

GOZ statt BEMA · Heil- und Kostenplan vorab · Termine nach Vereinbarung · Ästhetik-Finish

Mutter im Beratungsgespräch mit der Behandlerin

Wenn dein Kind privat versichert ist – über deinen Tarif, die Beihilfe oder eine Kombination aus beidem –, gelten für die Kieferorthopädie andere Regeln als bei der gesetzlichen Kasse. Die wichtigste: Es gibt keine KIG-Grenze, die darüber entscheidet, ob eine Behandlung überhaupt bezahlt wird. Was medizinisch sinnvoll ist, kann behandelt werden – auch eine leichte Fehlstellung, die bei der Kasse als KIG 1 oder 2 durchfallen würde.

Wir sind eine Kassenpraxis für Kinder und Jugendliche und behandeln privat versicherte Kinder mit denselben Methoden, demselben Team und derselben Haltung: bewährte Behandlung, die zügig zum Ziel führt, ein Kind, das nach der Schule allein kommen kann, und ein schönes Lächeln zum Schluss. Auf dieser Seite erklären wir, was bei der Abrechnung, beim Ablauf und bei den Terminen anders ist.

Kasse oder privat: Was sich für dein Kind ändert

Der Kern der Behandlung ist gleich. Unterschiede gibt es bei der Frage, wer was bezahlt – und damit auch beim Spielraum in der Planung.

Gesetzlich versichertPrivat versichert / Beihilfe
Voraussetzung für KostenübernahmeKIG 3–5 (ausgeprägter Behandlungsbedarf)medizinische Notwendigkeit laut Heil- und Kostenplan, keine KIG-Grenze
Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2)keine Kassenleistung, nur privatin der Regel erstattungsfähig, abhängig vom Tarif
AbrechnungBEMA (Kassengebührenordnung) über die KasseGOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), Rechnung an dich, Erstattung durch Versicherung
Eigenanteil20 % (10 % ab 2. Kind), nach Abschluss zurückje nach Tarif: Selbstbehalt oder Erstattungsquote, kein Rückerstattungsmodell
Keramik-Brackets, AlignerMehrkosten privatTeil des Heil- und Kostenplans, Erstattung tarifabhängig
Genehmigung vorabBehandlungsplan an die KasseHeil- und Kostenplan an Versicherung und ggf. Beihilfe
TermineDi–Do nach der Schule; Erstberatung und Planbesprechung nach Vereinbarung auch Mo/FrDi–Do nach der Schule; Erstberatung und Planbesprechung nach Vereinbarung auch Mo/Fr

Keine KIG-Grenze: Was das konkret bedeutet

Die gesetzliche Krankenkasse stuft jede Fehlstellung in eine von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen ein. Erst ab KIG 3 – ausgeprägter Behandlungsbedarf, etwa ein Überbiss von mehr als sechs Millimetern, ein Kreuzbiss oder ein deutlicher Engstand – übernimmt sie die Kosten. Ein leichter Engstand oder ein geringer Überbiss (KIG 1–2) ist damit keine Kassenleistung, selbst wenn er das Kind stört oder später Probleme machen könnte.

Bei privat versicherten Kindern gibt es dieses Raster nicht. Entscheidend ist, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist – und das begründen wir im Heil- und Kostenplan mit Befund, Diagnose und Behandlungsziel. In der Praxis heißt das:

  • Auch KIG 1–2 ist behandelbar. Ein Engstand, der bei der Kasse durchfallen würde, kann bei privat versicherten Kindern behandelt werden, wenn wir ihn fachlich für sinnvoll halten.
  • Frühbehandlung wird flexibler. Bei der Kasse ist die Frühbehandlung auf wenige Befunde begrenzt. Privat können wir früher eingreifen, wenn es das Wachstum sinnvoll nutzt – und genauso gut abwarten, wenn nicht.
  • Die Wahl der Apparatur ist freier. Keramik-Brackets oder Aligner sind nicht „Mehrkosten“, sondern Teil des Plans.
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Was sich nicht ändert: Wir behandeln nicht, nur weil es bezahlt wird. Wenn wir bei einem Kassenkind zum Abwarten raten würden, raten wir auch bei einem Privatkind dazu.

GOZ statt BEMA: So funktioniert die Abrechnung

Kassenleistungen werden nach dem BEMA abgerechnet, dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen, direkt zwischen Praxis und Krankenkasse. Bei privat versicherten Kindern gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Rechnung geht an dich, du reichst sie bei deiner Versicherung ein und bekommst die Erstattung nach deinem Tarif.

Drei Dinge solltest du dazu wissen:

  1. Der Heil- und Kostenplan kommt vor der Behandlung. Er listet Diagnose, geplante Maßnahmen, die voraussichtliche Dauer und die Gesamtkosten nach GOZ auf. Du reichst ihn bei deiner Versicherung – und bei Beihilfeberechtigung zusätzlich bei der Beihilfestelle – ein und bekommst eine schriftliche Zusage, was erstattet wird. Erst danach beginnen wir. So gibt es keine Überraschungen.
  2. Die Erstattung hängt vom Tarif ab. Manche Tarife erstatten Kieferorthopädie für Kinder vollständig, andere mit einer Quote oder bis zu einer Obergrenze, wieder andere nur bei bestimmten Befunden. Wir können die Vertragsbedingungen nicht für dich prüfen – aber wir schreiben den Plan so, dass deine Versicherung alle Angaben hat, die sie für die Entscheidung braucht. Tarifversprechen machen wir bewusst keine.
  3. Die Rechnung kommt in Abschnitten. Kieferorthopädie dauert. Wir rechnen nach GOZ in Etappen ab, in der Regel quartalsweise, sodass du die Beträge zeitnah einreichen kannst.
Schreibtisch mit Zahnmodell und Unterlagen

Leistungsumfang für privat versicherte Kinder

Alles, was wir bei Kassenkindern machen – und der Spielraum, der bei privaten Tarifen dazukommt.

Erstberatung und Diagnostik

Untersuchung, Fotos, Röntgen, digitaler Scan statt Abdruck, Befund und Behandlungsziel im Heil- und Kostenplan.

Frühbehandlung

Kreuzbiss, Habits wie Daumenlutschen oder Mundatmung, Platzhalter – wenn das Wachstum es sinnvoll macht, auch ohne KIG-Hürde.

Lose und feste Spange

Die bewährte Kombination, mit der wir die meisten Fälle lösen. Bei Bedarf mit Keramik-Brackets im sichtbaren Bereich.

Aligner für Jugendliche

Bei geeigneter Fehlstellung und verlässlicher Mitarbeit – als Teil des Plans, nicht als Zusatzleistung.

Retention

Fester oder herausnehmbarer Retainer und Kontrollen, damit das Ergebnis bleibt.

Ästhetik-Finish

Frontzahnkorrektur, leichter Kantenaufbau – in unserer Praxis oder mit unserem Partner-Zahnarzt. Bleaching ab 18.

Ablauf: Vom ersten Anruf bis zur Zusage der Versicherung

  1. Anfrage

    Tag 0

    Über das Formular oder telefonisch. Gib an, dass dein Kind privat versichert ist – dann planen wir den Ersttermin entsprechend und können bei Bedarf einen Montag oder Freitag anbieten.

  2. Erstberatung

    Termin 1

    Untersuchung, Einschätzung, offenes Gespräch über Zeitpunkt, Methode und Aufwand. Eine Überweisung brauchst du nicht; die Versichertenkarte oder ein Nachweis der Versicherung genügt.

  3. Diagnostik und Heil- und Kostenplan

    Termin 2

    Fotos, Röntgen, Scan. Daraus entsteht der Plan mit Diagnose, Maßnahmen, Dauer und Kosten nach GOZ. Du bekommst ihn schriftlich – auch für Keramik oder Aligner, falls gewünscht.

  4. Einreichen bei Versicherung und Beihilfe

    Du

    Du schickst den Plan ein. Die meisten Versicherungen antworten innerhalb einiger Wochen. Bei Rückfragen der Versicherung liefern wir die fachliche Ergänzung.

  5. Behandlungsbeginn

    ab Zusage

    Sobald die Zusage vorliegt, starten wir. Kontrolltermine alle vier bis acht Wochen nach der Schule; dein Kind kann allein kommen.

  6. Retention und Finish

    Abschluss

    Spange raus, Retainer rein, Blick auf die Frontzähne. Falls ein Kantenaufbau sinnvoll ist, gibt es dafür einen eigenen Kostenvoranschlag.

Termine: Nach der Schule – und nach Vereinbarung auch montags oder freitags

Unsere regulären Sprechzeiten sind Dienstag bis Donnerstag, vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 13 bis 17:30 Uhr. Die Nachmittage sind bewusst so gelegt, dass Kinder nach der Schule kommen können – viele von ihnen mit dem Radl und ohne Begleitung.

Für längere Termine – Erstberatung, Planbesprechung, Einsetzen – nutzen wir Montag und Freitag nach Vereinbarung, unabhängig von der Versicherung. Das hilft auch, wenn ein Elternteil dabei sein möchte, aber unter der Woche in München arbeitet. Sprich uns einfach darauf an.

Schönes Lächeln zum Schluss

Keramik-Brackets, Aligner, Frontzahnkorrektur und – ab 18 – Bleaching: Bei privat versicherten Kindern lassen sich Behandlung und Ästhetik von Anfang an gemeinsam planen. Wir erklären auf der Ästhetik-Seite, was wann sinnvoll ist und was die Versicherung in der Regel trägt.

Zur Ästhetik-Schiene
Lächelnde Jugendliche im Behandlungsstuhl

Für Familien aus Germering, dem Würmtal und dem Fünfseenland

Viele unserer privat versicherten Familien kommen nicht aus Germering selbst, sondern aus Gräfelfing, Planegg, Krailling, Gilching oder aus den Gemeinden rund um Starnberger See, Wörthsee und Ammersee. Die Praxis liegt an der S8 zwischen Herrsching und München, mit dem Auto über die A96 gut erreichbar, und Kinder ab dem Gymnasialalter schaffen den Weg mit der S-Bahn allein. Für die wichtigsten Orte haben wir eigene Seiten mit Anfahrt, Schulen und Fahrzeiten:

Erstberatung anfragen

Nenn uns kurz Name und Alter deines Kindes, deine Versicherung und eine Wunschzeit – wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

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Häufige Fragen

Für Eltern
Mein Kind hat laut Kasse KIG 2 – behandelt ihr es trotzdem, wenn es privat versichert ist?

Ja, wenn wir die Behandlung fachlich für sinnvoll halten. Bei privaten Tarifen gibt es keine KIG-Grenze; entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit, die wir im Heil- und Kostenplan begründen. Ob und in welcher Höhe deine Versicherung erstattet, hängt vom Tarif ab – deshalb den Plan vorab einreichen.

Was ist der Unterschied zwischen GOZ und BEMA?

BEMA ist der Gebührenkatalog für gesetzlich Versicherte; die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab. GOZ ist die Gebührenordnung für Privatleistungen; die Rechnung geht an dich und du reichst sie bei deiner Versicherung ein. Die Behandlung selbst ist dieselbe.

Muss ich vor Behandlungsbeginn etwas bei meiner Versicherung einreichen?

Ja, den Heil- und Kostenplan. Er enthält Diagnose, Maßnahmen, Dauer und Kosten nach GOZ. Erst wenn die schriftliche Zusage vorliegt, starten wir – so weißt du vorher, was erstattet wird. Bei Beihilfeberechtigung geht der Plan zusätzlich an die Beihilfestelle.

Übernimmt die private Versicherung Keramik-Brackets oder Aligner?

Das ist tarifabhängig. Viele Tarife erstatten die kieferorthopädische Behandlung einschließlich der gewählten Apparatur, manche mit Obergrenzen. Wir nehmen Keramik oder Aligner auf Wunsch in den Heil- und Kostenplan auf, damit deine Versicherung dazu Stellung nehmen kann.

Gibt es bei euch Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten?

Montag und Freitag sind Tage nach Vereinbarung. Für Erstberatung, Planbesprechung oder das Einsetzen der Spange können wir dort Termine anbieten, die sich besser mit deinem Arbeitstag vereinbaren lassen. Die laufenden Kontrollen finden dienstags bis donnerstags nach der Schule statt.

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