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dr. med. dent. Florian Stecher
Kosten & Krankenkasse · Kassenpraxis

Was kostet die Zahnspange – und was zahlt die Kasse?

Kasse ab KIG 3 · 20 % Eigenanteil, 10 % ab 2. Kind · Rückerstattung nach Abschluss · Mehrkosten nur, wenn ihr wollt

Kieferorthopädische Instrumente und Zahnfarbring auf hellblauem Grund

Die häufigste Frage in unserem Behandlungszimmer kommt nicht vom Kind, sondern von den Eltern: „Was kostet das?“ Hier ist die Antwort, so vollständig, wie wir sie vor dem ersten Termin geben können. Kurzfassung: Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen unter 18 zahlt die Kasse ab KIG 3. Ihr streckt 20 % vor und bekommt sie nach erfolgreichem Abschluss zurück. Was darüber hinausgeht, ist freiwillig – und wir sagen euch vorher, was es kostet.

Wir sind Kassenpraxis. Kostentransparenz ist bei uns kein Extra, sondern Teil der Erstberatung.

KIG 1 bis 5: Die Einstufung entscheidet

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt, hängt nicht vom Wunsch ab, sondern vom Behandlungsbedarf. Dafür gibt es die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) – fünf Stufen, die der Kieferorthopäde nach Messung festlegt. Ab KIG 3 zahlt die Kasse, bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag. KIG 1 und 2 sind Privatleistung.

Die Einstufung machen wir im Rahmen der Diagnostik und erklären sie euch mit dem Messergebnis – ihr müsst uns nicht glauben, ihr könnt es sehen.

KIGBehandlungsbedarfBeispieleKassenleistung (bis 18)
1geringleichter Engstand, geringe Abweichungennein – privat
2mäßigleichter Überbiss unter 6 mm, leichter Kreuzbissnein – privat
3ausgeprägtÜberbiss 6–9 mm, Kreuzbiss, deutlicher Engstandja – 80 % (90 % ab 2. Kind)
4starkÜberbiss über 9 mm, offener Biss, Zahndurchbruchsstörungenja
5extremLippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, schwere Skelettanomalienja
Fehlstellungen erklärt
Schreibtisch mit Zahnmodell und Unterlagen

Der Eigenanteil: 20 % vorstrecken, 100 % zurück

Bei Kassenbehandlung (KIG 3–5) übernimmt die Krankenkasse zunächst 80 % der Kosten. Die restlichen 20 % zahlt ihr während der Behandlung als Eigenanteil an uns – quartalsweise, mit der Abrechnung. Wird ein zweites Kind aus der Familie gleichzeitig behandelt, sind es für dieses Kind nur 10 %. Und das Beste: Nach erfolgreichem Abschluss bekommt ihr den Eigenanteil vollständig zurück. So funktioniert es:

  1. Während der Behandlung

    laufend

    Ihr zahlt den Eigenanteil (20 % bzw. 10 %) an die Praxis und bekommt dafür Rechnungen – bitte alle aufheben.

  2. Behandlung abgeschlossen

    nach der Retention

    Nach der aktiven Phase und der Retention stellen wir die Abschlussbescheinigung aus. Sie bestätigt, dass die Behandlung erfolgreich beendet wurde.

  3. Bei der Kasse einreichen

    ihr

    Abschlussbescheinigung plus die gesammelten Rechnungen an eure Krankenkasse schicken. Die Kasse erstattet den gesamten Eigenanteil.

  4. Wichtig: Bei Abbruch ist er weg

    Achtung

    Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen – zum Beispiel, weil die Spange dauerhaft nicht getragen wird – gibt es keine Abschlussbescheinigung und keine Rückerstattung. Deshalb nehmen wir das Tragen so ernst.

Was bei KIG 3–5 alles drin ist

Die Kassenbehandlung ist keine Sparversion. Sie umfasst alles, was für ein stabiles Ergebnis nötig ist:

  • Erstberatung und Diagnostik

    Untersuchung, Fotos, Modelle, Röntgen, Behandlungsplan – Kassenleistung, keine Überweisung nötig.

  • Lose Zahnspange

    Herausnehmbare Apparaturen in der Wachstumsphase inklusive Anpassungen und Kontrollen.

  • Feste Zahnspange mit Metallbrackets

    Brackets, Bögen, Gummis, alle Kontrolltermine, Entfernung.

  • Frühbehandlung

    Bei ausgeprägtem Befund (ab KIG 3) auch im Milch- und frühen Wechselgebiss.

  • Herausnehmbare Retention

    Bis zwei Jahre nach Ende der aktiven Behandlung.

  • Reparaturen im Rahmen

    Nachkleben von Brackets und übliche Reparaturen gehören dazu – bei Verlust der losen Spange klären wir den Einzelfall mit euch.

Mehrkosten ehrlich: Was privat ist – und ob ihr es braucht

Seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundesweiten Katalog kieferorthopädischer Mehr- und Zusatzleistungen mit einem eigenen Formular, der Mehrkostenvereinbarung. Das sind Dinge, die die Kasse nicht zahlt, weil sie für den Behandlungserfolg nicht notwendig sind – aber Komfort oder Optik verbessern. Die wichtigste Regel dabei: Die Kassenbehandlung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob ihr Zusatzleistungen wählt. Bei uns gibt es keine Bedingung und kein Verkaufsgespräch. Wir erklären, was es bringt, und ihr entscheidet.

KIG 1 oder 2: Was jetzt?

Wenn die Einstufung unter KIG 3 liegt, übernimmt die Kasse die Behandlung nicht. Das heißt nicht, dass nichts zu tun ist – es heißt, dass der Befund nach den Kassenregeln nicht ausgeprägt genug ist. Ihr habt drei Möglichkeiten:

  1. Abwarten und kontrollieren. Bei Kindern im Zahnwechsel kann sich ein leichter Befund noch verändern – in beide Richtungen. Wir setzen einen Kontrolltermin und stufen bei Bedarf neu ein.
  2. Privat behandeln. Ihr bekommt einen Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – vor Beginn, schriftlich, ohne Überraschungen.
  3. Zahnzusatzversicherung. Sie kann private KFO-Kosten abdecken, muss aber vor der Diagnose abgeschlossen werden – nach der Einstufung ist es dafür zu spät. Wir sind keine Versicherungsberater, aber wir sagen euch ehrlich, ob es sich bei eurem Kind lohnen könnte.
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Privat versicherte Kinder haben diese KIG-Grenze nicht – für sie gilt der private Behandlungsplan. Mehr dazu auf Privatpatienten.

Mutter im Beratungsgespräch, blaue Praxisumgebung

Privat versichert? Für dein Kind gelten andere Regeln

Bei privater Krankenversicherung gibt es keine KIG-Grenzen und keinen Eigenanteil im Kassensinn. Stattdessen: ein Heil- und Kostenplan nach GOZ, den ihr vorab bei eurer Versicherung einreicht, Erstattung nach eurem Tarif, und in der Regel mehr Spielraum bei Materialien und Terminen. Wie das bei uns läuft, was ihr vorher klären solltet und was wir für privat versicherte Familien anders machen, steht auf der Privatpatienten-Seite.

Zur Privatpatienten-Seite

Unser Versprechen zur Kostentransparenz

Auch über Kosten informieren wir natürlich vorher ausreichend – das stand schon auf unserer alten Website, und es gilt weiter. Konkret heißt das:

  • Ihr erfahrt die KIG-Einstufung beim Diagnostik-Termin, mit Messergebnis.
  • Ihr bekommt den Behandlungsplan schriftlich, bevor etwas angefertigt wird.
  • Zusatzleistungen werden einzeln erklärt und einzeln vereinbart – nie als Paket, nie als Bedingung.
  • Bei Privatleistungen gibt es einen Kostenvoranschlag vorab.
  • Bei Fragen zur Erstattung helfen wir beim Ausfüllen. Gitti an der Rezeption hat das schon ein paar hundert Mal gemacht.

Was wir nicht tun: Preise für Privatleistungen auf die Website schreiben. Jede Behandlung ist anders, und eine Zahl ohne Befund wäre nicht ehrlich.

Häufige Fragen

Für Eltern
Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange meines Kindes?

Ja, wenn die Einstufung KIG 3, 4 oder 5 ergibt und euer Kind unter 18 ist. Die Kasse übernimmt dann die Behandlung mit losen und festen Spangen inklusive Retention. Bei KIG 1 und 2 ist die Behandlung Privatleistung. Die Einstufung machen wir beim Diagnostik-Termin und erklären sie euch.

Was bedeutet Eigenanteil und bekomme ich ihn zurück?

Ihr zahlt während der Behandlung 20 % der Kosten selbst (10 % ab dem zweiten gleichzeitig behandelten Kind). Nach erfolgreichem Abschluss stellen wir die Abschlussbescheinigung aus – damit und mit den Rechnungen bekommt ihr den gesamten Eigenanteil von der Kasse zurück. Bei Abbruch der Behandlung ist er verloren.

Was kostet die Erstberatung?

Nichts. Die Erstberatung beim Kieferorthopäden ist Kassenleistung über die Versichertenkarte, unabhängig von der späteren KIG-Einstufung. Eine Überweisung braucht ihr nicht.

Muss ich Zusatzleistungen wie Keramik-Brackets nehmen?

Nein. Die Kassenbehandlung darf nicht von Zusatzleistungen abhängig gemacht werden – das ist gesetzlich so geregelt und bei uns Praxis. Metallbrackets sind vollständig Kassenleistung. Keramik, Spezialbögen oder Aligner sind freiwillige Extras mit eigener Mehrkostenvereinbarung.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung fürs Kind?

Das hängt vom Tarif und vom Befund ab. Wichtig ist der Zeitpunkt: Sie muss vor der Diagnose abgeschlossen werden – ist die KIG-Einstufung erst einmal gemacht, gilt der Befund als bekannt. Wir beraten nicht zu Versicherungen, sagen euch aber ehrlich, ob bei eurem Kind private Kosten absehbar sind.

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