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dr. med. dent. Florian Stecher
Kosten & Kasse

KIG 1 bis 5 einfach erklärt: Zahlt die Kasse die Spange deines Kindes?

KIG-Einstufung verständlich erklärt: Ab KIG 3 zahlt die Kasse die Zahnspange deines Kindes. Was die Stufen bedeuten, wer einstuft und was bei KIG 2 geht.

KIG 1 bis 5 einfach erklärt: Zahlt die Kasse die Spange deines Kindes?

Ob die Krankenkasse die Zahnspange deines Kindes bezahlt, hängt an einer einzigen Zahl: der KIG-Stufe. KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ und sortiert Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade. Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Kasse die Behandlung bis zum 18. Geburtstag, bei KIG 1 und 2 nicht. Hier erklären wir dir ohne Fachchinesisch, was hinter den Stufen steckt, wer sie festlegt und was das für euren Geldbeutel bedeutet.

Was bedeutet KIG überhaupt?

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind in der Kieferorthopädie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Sie sind die verbindliche Grundlage dafür, ob eine kieferorthopädische Behandlung als Kassenleistung gilt. Die Idee dahinter ist einfach: Nicht jede kleine Unregelmäßigkeit muss auf Kosten der Versichertengemeinschaft behandelt werden, aber ausgeprägte Fehlstellungen, die Kauen, Sprechen oder die Zahngesundheit beeinträchtigen können, schon.

Die Einstufung erfolgt nach Befund, nicht nach Bauchgefühl. Wir messen zum Beispiel, wie weit die oberen Schneidezähne vor den unteren stehen (die sogenannte sagittale Stufe), ob ein Kreuzbiss oder ein offener Biss vorliegt, wie eng die Zähne stehen und ob Zähne fehlen oder nicht durchbrechen. Jeder dieser Befunde hat in der Richtlinie einen Schweregrad von 1 bis 5. Für die Einstufung zählt der schwerste Einzelbefund, nicht die Summe.

Die fünf KIG-Stufen im Überblick

KIGBehandlungsbedarfKassenleistung (bis 18 J.)Beispiele
1geringnein (privat)leichter Engstand, geringe Abweichungen
2mäßignein (privat)leichter Überbiss unter 6 mm, leichter Kreuzbiss
3ausgeprägtja, 80 % (90 % ab dem 2. Kind)Überbiss 6–9 mm, Kreuzbiss, deutlicher Engstand
4starkjaÜberbiss über 9 mm, offener Biss, Zahndurchbruchsstörungen
5extremjaLippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, schwere Skelettanomalien

KIG 1 und 2: Schönheitsfehler aus Sicht der Kasse

Bei KIG 1 und 2 sagt die gesetzliche Krankenkasse: Das ist keine medizinisch notwendige Behandlung. Ein leichter Engstand oder ein Überbiss unter 6 Millimetern fällt in diese Gruppe. Das heißt nicht, dass eine Behandlung sinnlos wäre, sondern nur, dass ihr sie selbst bezahlen müsstet. Was ihr in dem Fall tun könnt, liest du weiter unten.

KIG 3: Die Grenze, ab der die Kasse zahlt

Ab KIG 3 gilt die Behandlung als ausgeprägt behandlungsbedürftig. Typische Befunde sind ein Überbiss zwischen 6 und 9 Millimetern, ein Kreuzbiss oder ein deutlicher Engstand. Die Kasse übernimmt die Behandlung, ihr streckt zunächst einen Eigenanteil vor (dazu gleich mehr).

KIG 4 und 5: Klare Fälle

Bei einem Überbiss über 9 Millimetern, einem offenen Biss oder wenn Zähne nicht durchbrechen, liegt KIG 4 vor. KIG 5 umfasst schwere Anomalien wie Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten. In beiden Fällen ist die Kostenübernahme durch die Kasse der Normalfall.

Wer legt die KIG-Stufe fest?

Die Einstufung nimmt der Kieferorthopäde vor, in unserer Praxis also Dr. Stecher persönlich. Dafür braucht es eine Untersuchung, in der Regel Fotos und Abformungen oder einen Scan der Zähne und meist ein Röntgenbild. Das Ergebnis geht mit dem Behandlungsplan an die Krankenkasse, die den Plan prüft und genehmigt. Bei manchen Plänen schaltet die Kasse einen Gutachter ein. Das ist normales Verfahren und kein Grund zur Sorge.

Wichtig für euch: Die erste Untersuchung und Beratung ist eine Kassenleistung. Ihr braucht dafür keine Überweisung vom Zahnarzt, die Versichertenkarte reicht. Ihr könnt also einfach einen Termin zur Erstberatung vereinbaren und bekommt eine ehrliche Einschätzung, ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist.

Was passiert bei KIG 3 bis 5 mit den Kosten?

Die Kasse übernimmt die Behandlung, allerdings mit einem Kniff: Ihr zahlt zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent der Kassenkosten direkt an die Praxis. Sind zwei oder mehr Kinder aus einem Haushalt gleichzeitig in Behandlung, sinkt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind auf 10 Prozent.

Dieser Eigenanteil ist eine Art Pfand. Wenn die Behandlung im geplanten Umfang abgeschlossen ist, stellen wir eine Abschlussbescheinigung aus. Damit bekommt ihr den vorgestreckten Betrag von der Krankenkasse vollständig zurück. Bricht die Behandlung vorzeitig ab, zum Beispiel weil die Spange dauerhaft nicht getragen wird, bleibt der Eigenanteil bei euch. Genau deshalb sind wir bei der Tragezeit so hartnäckig. Alles zum Ablauf der Rückerstattung steht im Artikel Eigenanteil bei der Zahnspange.

Mein Kind hat KIG 2: Was jetzt?

Das ist die Situation, die Eltern am meisten beschäftigt. Drei Wege sind möglich:

  1. Abwarten und kontrollieren. Das Gebiss entwickelt sich, gerade im Zahnwechsel. Manche Befunde verstärken sich mit der Zeit und rutschen in KIG 3, andere lösen sich von selbst. Regelmäßige Kontrollen sind Kassenleistung und geben Sicherheit.

  2. Privat behandeln. Ihr könnt die Behandlung als Selbstzahler machen lassen. Dafür bekommt ihr vorab einen Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), damit ihr genau wisst, worauf ihr euch einlasst.

  3. Zahnzusatzversicherung. Einige Tarife übernehmen kieferorthopädische Leistungen auch bei KIG 1 und 2. Der Haken: Die Versicherung muss abgeschlossen sein, bevor ein Befund oder eine Empfehlung dokumentiert ist. Wenn ihr darüber nachdenkt, dann also früh.

Welcher Weg passt, besprechen wir in der Erstberatung. Was wir nicht machen: eine Behandlung empfehlen, nur weil sie möglich ist.

Was die KIG-Stufe nicht aussagt

Die Einstufung sagt nichts darüber aus, ob eine Behandlung mit loser oder fester Spange läuft, wie lange sie dauert oder wie „schlimm“ die Zähne aussehen. Ein Kind mit KIG 4 kann ein unauffälliges Lächeln haben, während ein Kind mit KIG 2 sich an schiefen Frontzähnen stört. Die Stufe ist ein Verwaltungsinstrument, kein Urteil über dein Kind. Und sie ist unabhängig davon, ob Mehrkosten wie Keramikbrackets gewählt werden. Das steht auf einem anderen Blatt, das wir im Artikel Mehrkosten beim Kieferorthopäden erklären.

Eine Übersicht über alle Kostenfragen findest du auf unserer Kosten-Seite.

Häufige Fragen zur KIG-Einstufung

Kann sich die KIG-Stufe meines Kindes noch ändern?

Ja. Die Einstufung beschreibt den Befund zum Zeitpunkt der Untersuchung. Im Zahnwechsel verändert sich das Gebiss, sodass eine spätere Untersuchung zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Deshalb sind Kontrolltermine bei KIG 1 oder 2 sinnvoll.

Zahlt die Kasse auch, wenn mein Kind schon 17 ist?

Der Anspruch auf Kassenleistung gilt für Versicherte, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entscheidend ist also der Beginn der Behandlung, nicht ihr Ende. Bei Fragen zum Zeitpunkt sprich uns einfach an.

Brauchen wir für die Einstufung eine Überweisung?

Nein. Die Erstuntersuchung beim Kieferorthopäden ist eine Kassenleistung, für die die Versichertenkarte reicht. Wenn euer Zahnarzt euch geschickt hat, bringt gern seine Notizen mit, notwendig ist das aber nicht.

Erstberatung: Wir stufen ehrlich ein

Du willst wissen, wo dein Kind steht? Dann vereinbare eine Erstberatung in unserer Praxis in Germering. Wir untersuchen, erklären die Einstufung in Ruhe und sagen dir klar, ob die Kasse zahlt, ob Warten sinnvoll ist oder welche Alternativen es gibt. Ohne Verkaufsgespräch, versprochen.

Termin zur Erstberatung vereinbaren oder ruf an: 089 8419999.

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